Der Energieausweis hilft dabei, die Energiekosten und -einsparpotenziale eines Gebäudes einzuschätzen, und
muss daher neben den Energiekennwerten auch Empfehlungen für kostengünstige
Modernisierungsmöglichkeiten enthalten. Er ist vorgeschrieben bei Neubau oder Sanierung, Neuvermietung oder
Verkauf/Verpachtung einer Immobilie und gilt zehn Jahre lang. Seit 2009 muss er auch für Nichtwohngebäude
erstellt werden.
Mit Novellierung der EnEV 2014 ist der Energieausweis in seiner Bedeutung nochmals gestärkt worden: Sofern er
im Zuge eines Bauantrages bei Neu- oder Umbau erstellt wird, erlangt er den Status eines öffentlich-rechtlichen
Zertifikats, das als rechtsverbindliches Dokument zu behandeln ist. Ergänzend wird es künftig Qualitätskontrollen
für die Ausstellung geben.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis beurteilt den tatsächlich stattgefundenen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre
auf Basis der Heizkostenabrechnung. Verbraucherverhalten und Witterung haben - trotz Einberechnung eines
Klimafaktors - großen Einfluss auf die Bewertung. So kann auch ein energetisch ungünstiges Gebäude gute
Noten bekommen, wenn beispielsweise der letzte Bewohner nur wenig geheizt hat. Das Ergebnis eines
Verbrauchsausweises kann daher leicht verfälscht und für Käufer irreführend sein. Unsere Erfahrungswerte
liefern eine Abweichung von bis zu 30 % gegenüber dem Bedarfsausweis.
Bedarfsausweis
Da der Bedarfsausweis von einer gründlichen technischen Analyse von Bausubstanz, haustechnischen Anlagen
und Nutzungsanforderungen ausgeht, ist sein Ergebnis unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er liefert
die verlässlicheren und somit besser vergleichbaren Daten des untersuchten Gebäudes.
Es werden zwei verschiedene Werte ermittelt und auf einer Farbskala dargestellt:
| Der Endenergiebedarf ist die errechnete Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasser; dieser
Parameter dient dazu, künftige Energieverbräuche und -Kosten zu ermitteln.
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| Der Primärenergiebedarf berücksichtigt die Ökobilanz des jeweils eingesetzten Energieträgers
(Gewinnung, Verteilung etc.); hier lässt sich ablesen, wie umweltverträglich das Gebäude insgesamt ist. |
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Auch die neue Regelung der EnEV sieht die parallele Anwendung von Verbrauchs- und Bedarfsausweis vor,
allerdings mit Einschränkungen: Der Verbrauchsausweis ist nur möglich bei Bestandsgebäuden, die die
Wärmeschutzverordnung vom 1.11.1977 einhalten.
Für Wohngebäude bis 4 Wohnungen gilt gemäß der aktuellen EnEV: Bei Neubau, Umbau und für ältere
Bestandsgebäude (Bj vor 1977 und Nichteinhaltung der WSVO 1977) muss der Energiebedarf als
Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden.
Die DENA (Deutsche Energie-Agentur GmbH) empfiehlt für Wohngebäude ausdrücklich die Erstellung eines
Bedarfsausweises. Mit ihm lässt sich ein Gebäude weitgehend unabhängig vom Nutzerverhalten einschätzen.
Auch wir unterstreichen die Vorteile des Bedarfsausweises vom Energieberater.
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