Politischer Wille zur Energiewende kurz zusammengefasst
Das Thema Bauen ist von der Energiewende nicht ausgespart. Erklärtes Ziel des Bundeskabinetts (28.09.2010):
ein klimaneutraler Gebäudebestand in der Republik bis zum Jahr 2050. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von
Gesetzen auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen:
Europäische Union
EPBD 2010 - EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010) |
| (ehem. Energie-Gebäude-Richtlinie aus 2003)
schreibt ab 2020 für alle Neubauten einen Niedrigst-Energie-Standard vor
öffentliche Gebäude sollen diese Anforderung bereits ab 2018 erfüllen
verbleibender Energiebedarf soll aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden |
Die dort formulierten Anforderungen sind von den Mitgliedsstaaten bis 2012 in nationales Recht umzusetzen.
Bundesrepublik Deutschland
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz, Reform 2013 geplant |
| hat Klimaschutz und Reduzierung des CO2-Ausstoßes zum Ziel
dient als Basis und Ermächtigungsgrundlage für weitere Gesetze |
EEWärmeG - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2011 |
| als zweiter Teil und Ergänzung des EEG, Spezifizierung auf Wärmeerzeugung
Ziele: Klimaschutz, Ressourcenschonung, Unabhängigkeit von Energieimporten, Weiterentwicklung
von Technologien: Anteil Erneuerbarer Energien bis 2020: 14%
Nutzung von Erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Biomassen, Geothermie, Kraft-Wärme-
Kopplung, Fernwärme und -kälte |
EnEG - Energieeinsparungsgesetz 2013, Novellierung seit Juli 2013 gültig |
| als Grundlage für die EnEV 2014 (siehe unten)
Ziel seit 1976 (Ölkrise!): Energieeinsparung in Gebäuden |
EnEV - Energieeinsparverordnung 2009 |
| 2002 wurden die früher gültige Wärmeschutzverordnung WSVO und die Heizanlagenverordnung
zusammengeführt und schrittweise verschärft:
2004 - 2007: EnEV 2004
2007 - 2009: EnEV 2007
2009 - voraussichtlich 2014: EnEV 2009
erneute Novellierung voraussichtlich ab 2014 rechtsgültig
die EnEV 2020 soll das klimaneutrale Bauen auf den Weg bringen |
Bayern
ZVEnEV - Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV |
| Vollzug der EnEV erfolgt auf Landesebene, z.B. Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen |
Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“ (2011) |
| Ziel: beschleunigter Umbau der Energieversorgung |
Arbeitskreis Energieeffizientes Bauen (2011) |
| Bündelung von Kräften:
Bayerische Staatsministerien (Baubehörde, Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft)
Bezirksregierungen, Städte Nürnberg und München, Kommunalverbände
Bayerische Architektenkammer
uvm. |
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